Die Bestimmung von Einzugsgebieten erfolgt nach geographischen und topographischen Verhältnissen. Dabei müssen die Schutzmöglichkeiten der Grundwasserströme für spätere Wasserschutzzonen berücksichtigt werden.
Durch Pegelbohrungen bis zum Grundwasserspiegel werden die Bodenbeschaffenheiten und Grundwasservorräte erkundet. Mit regelmäßigen Messungen der Grundwasserstände über Jahre hinweg u.a. auch über Pegelschreiber wird das Wasserangebot der einzelnen Wassergewinnungsanlagen ermittelt.
Parallel zu diesen Messungen muss die Wasserqualität bakteriologisch wie chemisch über einen längeren Zeitraum untersucht werden.
Erst wenn alle Werte einen Erfolg versprechen, wird die Brunnenbohrung mit dem Ausbau eingeleitet.
Die Auflagen des Gesetzgebers verlangen, dass der ausgebaute Brunnen noch über ein Jahr abgepumpt und in regelmäßigen Abständen bakteriologisch und chemisch beprobt werden muss.
Nur nach erfolgreichen Messungen wird der Brunnen durch die Behörden für die Verwendung der öffentlichen Wasserversorgung mit zusätzlichen Auflagen und einer begrenzten Entnahmemenge freigegeben.
Durch regelmäßige Kontrollen des pH-Wertes und der Leitfähigkeit wird die gleichbleibende Trinkwasserqualität dokumentiert.